Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Der Käufer erkennt durch Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen
an:
Preis- und Sortenlisten gelten nur Baumschulen, Gartenbaubetriebe und sonstige
Wiederverkäufer. Mit dem Erscheinen einer neuen Preis- und Sortenlisten verlieren
alle früheren Kataloge, Preis- und Sortenlisten ihre Gültigkeit.
Angebote:
Angebote sind stets freibleibend. Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten. Aufträge sind erst dann rechtskräftig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nichts anderes vereinbart ist.
Abholzeiten:
Abholung der Ware ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Versand:
Der Versand und Transport erfolgt, auch bei frachtfreier Lieferung und wenn die Versandart und der Transportweg von uns gewählt wurde, auf Gefahr des Käufers. Um Transportschäden von Transportunternehmen (Bahn, Spedition usw.) einfordern zu können, sind Schäden bei der Warenübernahme auf dem Frachtschein zu vermerken und unverzüglich beim Transportunternehmen und bei uns schriftlich zu melden. Ein Foto ist dabei sehr hilfreich.
Preise:
Alle Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlung:
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 30 Tage nach Ausstellungsdatum
ohne Abzug zu bezahlen. Wechsel werden nicht anerkannt.
Im Einzelfall (ohne Angabe von Gründen) behalten wir uns das Recht auf Barzahlung
vor. Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, werden die bankmäßigen Zinsen
und Provisionen verrechnet.
Außerdem sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers, oder es wird über
sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren abgewickelt, oder steht
unmittelbar bevor, die Eintreibung der Forderung durch ein Inkassobüro vornehmen zu
lassen.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist A-5204 Straßwalchen, Gerichtsstand A-5202 Neumarkt
am Wallersee. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gewährleistung:
Wetterkatastrophen wie Hagel, Frost u. ähnliches, Kulturfehler, unvorhergesehene
Betriebsstörungen, Streiks, sowie Fälle höherer Gewalt entbinden uns auch bei
bestätigten Aufträgen der Lieferpflicht.
Eine Gewähr für das Anwachsen und eine Überwinterungsgarantie kann nicht übernommen
werden. Eine Gewähr für Sortenreinheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des
Käufers und bis zur Höhe des Rechnugsbetrages übernommen.
Ersatzlieferungen:
Für bereits ausverkaufte Positionen wird, sofern nicht verbeten, Ersatz in gleichwertigen Arten und Sorten geliefert.
Mängelrügen:
Sollte sich bei unserer Lieferung wider Erwarten eine Beanstandung ergeben, wird
diese sorgfältig geprüft und in zuvorkommender Weise erledigt, wenn sie sofort nach
Warenempfang, spätestens jedoch innerhalb der folgenden 3 Tage erhoben wird.
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden nur bei Warenrückgabe, bis zum
Rechnungswert der beanstandeten Ware berücksichtigt.